Logo von Dorstengesund
Gesundheitsführer für Dorsten und Umgebung

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder & Jugendliche

Die nach den Richtlinien für Kindervorsorgeuntersuchungen durch-zuführenden ärztlichen Maßnahmen bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder
geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.

Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt zehn Untersuchungen gemäß den im Untersuchungsheft für Kinder gegebenen Hinweisen. Die Untersuchungen können nur in den jeweils angegebenen Zeiträu-men unter Berücksichtigung folgender Toleranzgrenzen in Anspruch genommen werden:

Untersuchungsstufe Toleranzgrenze
U2 3. - 10. Lebenstag U2 3. -14. Lebenstag
U3 4. - 5. Lebenswoche U3 3. - 8. Lebenswoche
U4 3. - 4. Lebensmonat U4 2. - 4 1/2. Lebensmonat
U5 6. - 7. Lebensmonat U5 5. - 8. Lebensmonat
U6 10. - 12. Lebensmonat U6 9. - 14. Lebensmonat
U7 21. - 24. Lebensmonat U7 20. -27. Lebensmonat
U7a 34. – 36. Lebensmonat U7a 33. – 38. Lebensmonat
U8 46. - 48. Lebensmonat U8 43. -50. Lebensmonat
U9 60. - 64. Lebensmonat U9 58. -66. Lebensmonat

Versicherte haben zwischen dem vollendeten 13. und vollen-detem 14. Lebensjahr Anspruch auf eine Jugendgesundheits-untersuchung. Die Untersuchungen führen Fachärzte für All-gemeinmedizin und praktische Ärzte sowie  Fachärzte für Kin-derheilkunde und Fachärzte für Innere Medizin, die sich nach § 73 Abs. 1a SGB V für die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung entschieden haben.

Dr. med. Caterina Wehling
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin